Sonderurlaub für Umzug in Österreich – Alles was Sie wissen müssen!
Sonderurlaub für den Umzug in Österreich – gibt es das?
Der Umzug steht an und Sie stellen sich die Frage, ob Sie dafür Sonderurlaub beantragen können? Immerhin ist ein solcher Umzug nicht immer am Sonntag möglich und ziemlich aufwendig. Ob es einen Anspruch auf Urlaub in diesem Fall gibt und welche rechtlichen Regelungen noch dazu in Österreich greifen, haben wir in diesem Artikel einmal zusammengefasst. Noch dazu gibt es wichtige Tipps, wie es mit dem passenden Urlaub für den anstehenden Umzug klappt.
Sonderurlaub für Umzug in Österreich – Wien, Niederösterreich, Burgenland, etc.
Die schlechte Nachricht vorneweg: In Österreich gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Siedlungsurlaub im Rahmen eines Umzuges. Allerdings sind je nach Kollektiv- oder Arbeitsvertrag oft ein bis zwei Tage dafür vorgesehen. Die Tatsache, dass der Sonderurlaub nicht einheitlich geregelt ist, hat damit Vorteile. Je nachdem, um welches Dienstverhältnis und um welche Branche es sich handelt, sollten Sie sich daher genauestens informieren. Eine gute Stelle bei Fragen rund um Sonderurlaub in Österreich kann da die Arbeitskammer oder auch die Wirtschaftskammer sein. Aber auch der österreichische Gewerkschaftsbund hält entsprechende Information zu den Kollektivverträgen bereit. Wer innerhalb eines Ortes umzieht, der hat meist Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Geht es hingegen an einen neuen Wohnort, so sind oft zwei Werktage dafür vorgesehen.
Übrigens: Dieser Sonderurlaub greift nicht nur bei einem Umzug. Er ist auch dann von Vorteil, wenn etwa eine Hochzeit ansteht, das Kind auf die Welt gekommen ist, die Geschwister heiraten, ein naher Angehöriger verstirbt oder eine silberne sowie goldene Heirat stattfindet.
Möglichkeiten der Beratung für den Urlaub beim Umzug in Österreich
Wie bereits geschrieben dient der gültige Kollektivvertrag als wichtigste Informationsquelle, wenn es um den Sonderurlaub für den Umzug geht. Diesen Vertrag finden Sie sowohl im Internet als auch bei der jeweiligen Gewerkschaft oder Wirtschaftskammer. Sollten Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, so kann auch die Arbeiterkammer nützlich sein. Diese bietet eine Rechtsberatung an und kann im Zweifel ein wichtiger Ansprechpartner sein. Gerade dann, wenn sich möglicherweise Probleme mit dem Anspruch auf den Sonderurlaub ergeben könnten. In den meisten Fällen wird eine Freistellung vom Dienst mit einer Fortsetzung des Lohnes aber aus persönlichen Gründen gewährt. Hierzu zählt meist auch ein Urlaub für den Umzug.
Gespräch mit der Chefetage suchen
Da es keine einheitliche Regelung für den Sonderurlaub im Falle eines Umzuges gibt, sind Sie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer immer etwas auf die Kulanz Ihres Chefs oder Ihrer Chefin angewiesen. Daher hilft es, sich vorher über die Ansprüche zu informieren und den Chef oder die Chefin darauf anzusprechen. Dies hilft deutlich mehr, als den Urlaub mit aller Gewalt durchzusetzen, denn das Arbeitsklima könnte darunter leiden. In den allermeisten Fällen wird die Freistellung vom Chef oder der Chefin bewilligt. Wichtig ist dabei, dass Sie den Umzugstag schon einige Monate vorher mitteilen und kommunizieren. Das ist meist kein Problem, denn die Planungen für einen Umzug beginnt meist schon lange Zeit im Voraus. Somit kann sich der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht überrumpelt fühlen und der Sonderurlaub für Umzug in Österreich ist in greifbarer Nähe.
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